Sowohl bei Ihrem aktuellen wie auch nostalgischen (analogen) TV Geräten werden Sie feststellen, dass der Kanal 1 im Kanalraster fehlt.
Alle Mitteleuropäischen Geräte beginnen erst mit E02, wobei alte Fernsehgeräte österreichischer Fertigung noch das Novum eines Kanals E02A alias Kanal 2A mit einem 1,25 MHz Offset für den Sender Jauerling in Niederösterreich hatten.
Bild: Schaltraste mit dem Kanal 2A als österreichische "Extrawurst" um Zuseher um den VHF Band I Sender Jauerling in Niederösterreich gut bedienen zu können. Am Beispiel des Hornyphon Fernsehempfängers WT1734A
Das "A" steht dabei für einen Offset der Frequenz zum Gleichkanalsenden mit den starken OIRT R1 Sendern wie etwa Prag oder Budapest des damaligen Ostblockes vom Sender Jauerling. Wäre der reguläre Kanal 2E verwendet worden dann wären oftmals starke Störungen eines OIRT Bildträgers die Folge gewesen - Siehe Tabelle.
Tabelle: CCIR/OIRT Frequenzraster zum Vergleich und als Begründung
Da der Kanal 2 mit 47 MHz beginnt wäre demnach gemäß dem 7 MHz Raster nach der Gerber Norm der Kanal 1 auf 40 bis 47 MHz zu suchen. Dort fand man früher auch die Sender London und Paris mit deren 405/441 Zeilen Standard.
Warum ist also in der CCIR Normung nicht gleich mit E01 auf 47 MHz begonnen worden wenn man z.B. wegen erhöhter Störanfälligkeit die Frequenzen darunter vermeiden wollte?
Dies wurde z.B. in der russischen OIRT Norm umgesetzt wo Kanal R01 mit 48 MHz beginnt obwohl diese Normierung bereits älter als die CCIR 7 MHz Kanalrasterung sein müsste.
Interessant ist das auch der Umstand, dass auch in den USA der Kanal 1 fehlt. Dort war es jedoch die FCC die unmittelbar nach der Normierung diesen Kanal für FM Radio Sendungen frei gab und für das Fernsehen sperrte.
Weiß jemand mehr?
Tabelle: Die theoretische Bandbelegung im VHF Frequenzbereich des Fernsehkanal 1 um 1950
Bei der Festlegung der Kanäle und der Normen durch die CCIR war bereits klar, daß man auf Geradeausempfänger würde verzichten müssen.
Das Superhetprinzip war also "klare Sache". Aus ökonomischen und bestimmten technischen Gründen (Eigenstrahlung, Oberwellen, Fremdeinstrahlung) wurde dabei der heute noch übliche Bereich für die ZF-Frequenzen gewählt, ganz grob gesagt 33-39 MHz.
Ein Empfang vom theoretischen Kanal 1 wäre (also ab 40 Mhz) viel zu nahe an der eigenen Zwischenfrequenz gelegen.
Bei der hohen Gesamtverstärkung eines TV-Empfängers wäre eine Schwingneigung die Folge. Andere Mischprodukte würden direkt in die Nutzbandbreite (Videosignal) fallen.
Hallo,
jetzt wird es zunächst etwas bürokratisch:
Gemäß der internationalen Verteilung und Zuweisung der Frequenzbereiche 10 kHz
- 275 GHz nach dem Internationalem Fernmeldevertrag (IFV) der
Internationalen Fernmeldeunion ist der Frequenzbereich von 41 - 47 MHz in der
Region 1 primär dem Rundfunkdienst zugewiesen.
Sekundär dürfen feste und bewegliche Funkdienste diesen Frequenzbereich
nutzen.
Dies bedeutet, daß in diesem Bereich der Fernseh-Kanal 1 liegt, dabei ist es
von nachrangiger Bedeutung, ob eine Nutzung mit der in Deutschland, Österreich
usw. verwendeten Fernsehnorm
technisch sinnvoll ist.
Es handelt sich um internationale
Frequenznutzungsabkommen.
Die Region 1 beinhaltet in nördlichen Regionen (hier wird die gesamt
Weltkugel betrachtet) im großen und ganzen Europa einschließlich der
gesamten ehemaligen UdSSR.
Begrenzt ist die Region 1 im Westen durch den 10.
Grad westliche Länge, im Osten durch den 40. Grad östliche Länge.
Diese internationalen Abkommen der Frequenznutzung werden von den einzelen
Staaten in nationale Bestimmungen und Verordnungen umgesetzt. Für die
Bundesrepublik Deutschland liegt mir ein Taschenbuch aus dem Jahr 1975 mit dem
Frequenzbereichs-Zuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und
Berlin(West), herausgegeben vom Bundesministerium für das Post und
Fernmeldwesen, vor.
Darin ist der Bereich von 41 bis 47 MHz auschließlich festen und beweglichen
Funkdiensten zugewiesen, also nicht für Rundfunkzwecke freigegeben. Somit kann
der Kanal 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht für Fernsehzwecke verwendet
werden.
Was unter festen bzw. beweglichen Funkdiensten zu verstehen ist muß sich der
Leser selbst vorstellen z.B. Flugfunk, Taxifunk, Betriebsfunk, Funk von
Hilfsorganisationen, medizinische Hochfrequenzanwendungen, Richtfunk,
Hochfrequenzanwendungen bei der Industrie aber auch militärische Nutzungen und
Nutzung von Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Da diese letzteren Nutzungen im
allgemeinen bei jedem Staat mehr oder weniger der Geheimhaltung unterliegen macht
der Frequenzbereichs-Zuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland in der
mir vorliegenden Ausführung hier nur ganz allgemeine Aussagen über die
Frequenznutzung.
Der Frequenzbereich von 47 - 68 MHz ist international in der Region 1 dem
Rundfunkdienst zugewiesen. Allerdings mit der Ausnahme für Österreich,
Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei. Hier wird dieser
Frequenzbereich festen und beweglichen Funkdiensten, mit Ausnahme des
beweglichen Flugfunkdienstes, zusätzlich auf sekundärer Basis zugewiesen.
Die Zuweisung in der Bundesrepublik ist deshalb primär Rundfunkdienst und
sekundär fester Funkdienst und beweglicher Funkdienst.
Der Frequenzbereich 47 - 68 MHz beinhaltet die Fernsehkanäle 2: 48,25 - 53,75
MHz, 3: 55,25 - 60,75 MHz, 4: 62,25 - 67,75 MHz des (Fernseh)Bereiches I.
Es bestand von Seiten der Funkfrequenzverwaltung in der Bundesrepublik
Deutschland ein Interesse den Rundfunkdienst aus dem Bereich I herauszubekommen.
Aus diesem Grund wurde der Bereich I für Fernsehrundfunk aufgegeben.
1993 gab es in Deutschland noch die 8 folgenden Fernsehsender im Bereich I:
Kanal 2 Biedenkopf 100kW ARD HR
Kanal 2 Göttelborner Höhe 100kW
ARD SR
Kanal 2 Grünten/Allgäu
100kW ARD BR
Kanal 3 Kreuzberg/Röhn
100kW ARD BR
Kanal 3 Rabenau 5W ARD
MDR
Kanal 4 Flensburg 50kW
ARD NDR
Kanal 4 Ochsenkopf/Fichtelgeb. 100kW
ARD BR
Kanal 4 Raichberg 100kW ARD SWF
Quelle: "Terrestrischer Rundfunk FTZ 17 AB 11, Ausgabe 1993, Verzeichnis
der Ton- und Fernsehrundfunksendestellen in der Bundesrepublik Deutschland"
Viele Grüße
Eckhard K.
Zumindest in Deutschland dürfte das Militär ab 1955 der hauptblockierende
Faktor für eine Belegung des Frequenzbereiches 40-48MHz gewesen sein, weil dort
ein erheblicher Teil des Sprechfunkverkehrs (Fahrzeuge, Panzer) abgewickelt
wurde.
Seit 1990 (meine läuft seit April 1990) gibt es Sondergenehmigungen für
deutsche Funkamateure das 6m-Band (ab 50 MHz), also im Kanal 2, zu nutzen.
Schon im Vorfeld war die Bundeswehr ein Hauptblockadefaktor dieser Nutzung, sehr
im Gegensatz zu anderen Ländern, weil auch 50 MHz noch militärisch beansprucht
wurde.
Herzlichen Gruß, Martin S. (DK7ZB)
Gemäß Funktechnik 11/1952 Seite 283 wird darauf verwiesen das ursprünglich
(~1951) lediglich ein Teil des heutigen Band III zum TV in Deutschland
vorgesehen war mit 6 Kanälen (174-216MHz) - nummeriert von 1-6.
Da noch mindestens ein Kanal dringend zum Senderausbau fehlte kam neben dem
Wunsch der Gerätebesitzer auch die Sender aus Holland, Schweiz etc. im grenznahen Bereich
empfangen zu wollen noch der Band I Bereich zum Empfänger dazu.
Das Band I war den Deutschen ursprünglich wegen dem Betrieb von
Besatzungs-Funkdiensten nicht freigegeben was sich mit obigen Beiträgen deckt.
Ebenso hatte die Deutsche Post bereits Teile des Bandes der Bundesbahn
zugesprochen.
Als Lösung aus der Frequenznot wurde das "Gutzmann Verfahren"
vorgeschlagen, das eine Rückflankenmodulation darstellt bei der die
Toninformation in Teilen des Zeilensynchronisierimpulses beinhaltet
ist, und bei dem je 7MHz Kanal etwa 1 MHz eingespart werden hätte können was 7
Kanäle im Band III ergeben hätte.
(Bekannt aus etwa dieser Zeit ist auch die von Walter Bruch als Patent
angemeldete Pulscodemodulation für den TV Ton versteckt im Bereich des
horizontalen Synchronimpuls)
Die praktische Umsetzung erübrigte sich durch die spätere Freigabe des Band I
Bereiches für TV bei der Stockholmer Konferenz im Mai/Juni 1952.
Dort wurde auch dem 100 kW TV Sender Braunschweig der Kanal 1! zugewiesen.
Ebenso forderte man eine Erweiterung des Bandes III von 145 bis 223 MHz ein was
teilweise auch umgesetzt wurde.
6/2006 W. Scheida
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