Radio im Dritten Reich - Ausländische Radiosender hören im Dritten Reicham Beispiel des SACHSENWERK Olympia 405W
Bild: SACHSENWERK Olympia 405 W
Bildnachweis: © SACHSENWERK Werbeblatt;
Anklicken für weitere Prospektvariante! Inhalt:
Ein Beitrag am Beispiel der
·
Technik eines speziellen Rundfunkempfängers, sowie einer
·
„juristischen“ Betrachtung hinsichtlich dem Verbot des
hörens ausländischer Sender im Dritten Reich.
Abgrenzung:
Die Volksempfänger,
Deutschen Kleinempfänger
sowie Geradeausempfänger – die lediglich einen Teil des
deutschen Geräteparks darstellten werden hier NICHT behandelt.
![]() Bild: Erinnerungsschild zum Aufstecken beim Senderabstimmknopf um nicht falsch im Sinne der damaligen Politik zu handeln! Die Handhabung wird lesbar beim Draufklicken! Einleitung:
Das Magazin >Funkgeschichte< der GFGF brachte in der Ausgabe Heft
192, August/September 2010 einen Artikel über den SACHSENWERK
Olympia 405 W [19] mit dem Untertitel
„Das kontrollierbare Radio“
Da diese Art von Rundfunkgeräten mit nur Festsendertasten ohne
einer
Abstimmmöglichkeit eine „Besonderheit“ oder gar etwas einzigartiges
darstellt, las ich ihn wohl etwas kritischer als ich dies bei „herkömmlichen“
Geräten zu tun pflege.
Herkömmlich beziehe ich hier auf Geräte mit einem individuell zu
bedienenden Abstimmorgan für die Senderwahl, auch als Ergänzung zu
Festsendertasten bei diversen Großsuper.
Der SACHSENWERK Olympia 405 W mit Festsenderwahltasten:
Der SACHSENWERK Olympia 405 W hat, und hier wiederhole ich zugegebenermaßen
schon die bekannte Literatur wie unten angeführt, ausschließlich
acht fest abgestimmte Frequenzen = Festsender die per Drucktasten, davon
die ersten beiden für die Langwelle wie u.a. dem Deutschlandsender
reserviert, abgerufen werden können.
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Bild: Aggregat aus dem SACHSENWERK Olympia 405 W
© Bildnachweis Bastelbriefe 1939, Sammlung GFGF-Archiv RM.org ID = 791306
Eine Änderung der Frequenzen wird in der Regel vom Radiohändler
durchgeführt worden sein der womöglich auch die Erstaufstellung nach
dem Kauf vorgenommen hat.
![]() Bild: Abstimmmöglichkeiten/Frequenzbänder je Festsendertaste
Die Abstimmschrauben des Spulenaggregats sind nach Abnahme der dafür
vorgesehenen Abdeckung am Boden zugänglich. Da jeweils die Oszillator-
und Vorkreisinduktivität auf gleicher Achse liegend synchron betätigt
werden ist eine Einstellung auf einen neuen bzw. anderen Sender durch
einen technisch halbwegs begabten Radiobesitzer mit einem einfachen
Schraubendreher durchaus denkbar. Messgeräte sind hiezu nicht
erforderlich. Es wird nur darauf zu achten gewesen sein die
Abstimmschrauben an den jeweiligen Band enden nicht zu überdrehen um
die inneren Kerngewinde nicht zu beschädigen.
Bild: Abdeckblende am Geräteboden mit (beschrifteter)
Zuordnung der Kreise am SACHSENWERK Olympia 405 W
Einige direkte wie auch indirekte Aussagen im netten Funkgeschichte
Beitrag von GFGF Mitglied und Autor Herrn Melloni, der mir nach
Kontaktaufnahme über die GFGF freundlicherweise auch ergänzendes
Material zukommen hat lassen möchte ich hier abseits vom technischen
Teil des Artikels hinterfragen.
Was ich aber um Missverständnissen vorzubeugen lediglich als
vertiefende Ergänzung bzw. Zusammenfassung zu dem Artikel wie auch
diversen Threads in Foren einschließlich der des RM.org verstanden
wissen will:
Darin fand ich die Aussage 1:
„Das Gerät (Ein Radio mit nur voreingestellten Sendern)
wurde vom Reichsminister Generalfeldmarschall Göring schon
ungeduldig erwartet....“
Zu meiner eigenen Überraschung war im Reichsgesetzblatt Teil 1 vom
7. September 1939 Nr. 169 „Verordnung
über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“,
nicht der von mir „zum Thema passend erwartete“
Reichspropagandaminister Dr. Goebbels, sondern eben Marschall Göring
als Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung
angeführt, der nebenbei an anderer Stelle u.a. auch das Fernsehen als
Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom „Führer angehängt“ bekam.
Dort heißt es
Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen.
Vom 1. September 1939.
Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volke Schaden zuzufügen. Die Reichsregierung weiß, daß das deutsche Volk diese Gefahr kennt, und erwartet daher, daß jeder Deutsche aus Verantwortungsbewußtsein heraus es zur Anstandspflicht erhebt, grundsätzlich das Abhören ausländischer Sender zu unterlassen. Für diejenigen Volksgenossen, denen dieses Verantwortungsbewußtsein fehlt, hat der Ministerrat für die Reichsverteidigung die nachfolgende Verordnung erlassen. Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet für das Gebiet des Großdeutschen Reichs mit Gesetzeskraft: § 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Der Stellvertreter des Führers
Die im Artikel erwähnte „Erwartung“ durch Göring,
respektive durch seine unterstellten Ministerien, auf ein Radio das nur
Reichssender empfangen konnte vermochte ich jedoch bis dato (9/2010) nirgendwo
greifbar dokumentiert finden.
{Nachtrag 2/2011: Im einem dem Thema fernstehenden Buch "Die Radarschlacht" [16/S195] heißt es im Zusammenhang mit Görings Ausführungen über die Defizite der deutschen Radartechnik: "...(der nach eigenem Geständnis) nicht einmal einen Radioapparat einstellen konnte..." was obige Aussage I neu interpretieren lässt.}
Das DRA verweist auf seiner
Webpage zum Thema mit Datum 9/2010 daher ebenfalls auf Dr.
Goebbels als den eigentlichen Urheber der Verordnung, der noch dazu im
Widerstand gegen andere Minister stand da die Verordnung mangelndes
Vertrauen der Regierung gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck
brachte. (Originalquelle wäre zum
Nachtragen)
Auch ist klar, daß die Verordnung(en) schon etwas früher – also
durchaus auch schon vor der Funkausstellung 1939, anlässlich derer die
Geräte der Saison 1939/40 vorgestellt wurden verfasst worden sein könnten.
Weiters sind das Gros der Superhet-Rundfunkempfänger der Saison, für
den Kurzwellenempfang ausgestattet, was eine politisch gezielte
Ausrichtung der Empfängerschaltungen auf Verzicht des KW-Teils nicht
nachvollziehen lässt.
Auch beim im Preiswettbewerb stehenden TELEFUNKEN Super 944 wird eher
die durch Schaltungsvereinfachung gewünschte erzielbare Preisklasse
ausschlaggebend für den Wegfall des KW-Teils gewesen sein, denn eine
Intervention „von oben“.
Wäre diese auch nur informell als „unverbindliche“ Empfehlung der
Regierung an die Industrie erfolgt würde sich im Gerätepark dies auch
zumindest in Ansätzen widerspiegeln was aber nicht der Fall ist. (Für
die Thematik der Geradeausempfänger und Volksempfänger siehe die
bereits umfassende Literatur zum Thema auf Papier und www)
Nachtrag von RMorg Sammlerkollegen Herrn Birkner:"Im Eltax-Katalog 1939/40 (hat keine Jahresangabe, zeigt aber die Saisonmodelle wie im WDRG-Handbuch 1939/40) ist z.B. der Graetz 49 W/GW als "leistungsfähiger Europaempfänger angepriesen. Der 51W/GW gar als Übersee-Super. Ingelen 540 W/GW "Ein Weltsuper",Lumophon WD/GW 302 "mit leistungsfähigem Kurzwellenteil", Mende 153 W/GW "Der betriebssichere Europa-Empfänger", TELEFUNKEN D 750 "ein Weltsuper", Wega 249 W "Geradeaus-Fernempfänger. Und immer wieder wird das "leistungsfähige Kurzwellenteil" betont... kurz vor dem 2.Weltkrieg! Die 16. Deutsche Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Ausstellung Berlin war vom 28. Juli - 6. August 1939", also knapp vier Wochen vor Kriegsausbruch zu ende.
Auch der kommunizierte „Wunsch nach einer Kurzwellenskala“ in der
Funkschau
April 1939 Heft 14 S.111ff wirft in Kenntnis, das auch
dieses Magazin „linientreue“ Schreiber hatte, kein Indiz für eine
zentral gesteuerte Empfangseinschränkung auf.
Mehr ist von Interesse welche Verbreitung (Stückzahlen/Marktanteil) dem
Gerät widerfahren ist, da Rundfunkgeräte doch ab 1939 soweit bekannt ebenfalls
bezugsscheinpflichtig und damit insbesondere Superhets neu kaum zu
beschaffen waren.
In diesem Zusammenhang darf auf die „Ostspende“
als einer der Quellen, in diesem Fall für gebrauchte Geräte für durch
Bombenschäden betroffene Begünstigte verwiesen werden. (Verordnungsblätter
vom Hauptwirtschaftsamt als Nachweis werden gesucht - Danke)
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Bild: Bezugschein für einen Rundfunk Marken-Empfänger aufgelegt
von der Reichsstelle – dem Reichsbeauftragten für elektrotechnische
Erzeugnisse
(Ortszuordnung Schlesien, Datum unbekannt)
Aussage 2:
„Der billigste Superhet der Saison 1939/40 da Verzicht auf teure
Drehkondensator Abstimmung“ [Funkschau Heft 3, 1940 zitiert im DRM
Aufsatz]
![]() Bild: SACHSENWERK Olympia 405 Prospektseite - Anklicken für das weitere Blatt! Was zeigt ein Preisspiegel anhand der bei RM.org gelisteten Geräte der unteren Superhet Preisklasse? (kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
Insgesamt sind mit 9/2010 auf RM.org 429 Deutsche Radiomodelle der Saison 1939/40 einschließlich chronologischer Unschärfen gelistet. (ohne den Herstellern der „Ostmark“ etc.)
Davon 367 Modelle = 85,5 % als Superhet, wobei davon
lediglich 12 Superhet Modelle = 3,3 % reine LW & MW Modelle
sind!
Wie erkennbar, ist „die Luft“ im Segment unter 200 RM relativ dünn.
Preisgünstigere Geräte unter der RM 180,- Klasse sind zudem durch
Verzicht auf Abstimm- & ZF Kreise erkauft, bzw. ist es ein
Batteriegerät.
Die Aussage aus der Funkschau Heft 3, 1940, zitiert im DRM Aufsatz zum
Gerät, wonach der SACHSENWERK Olympia 405 W der billigste Superhet war stimmt
damit aber nicht, noch dazu es sich beim 405 W wie auch beim
TELEFUNKEN ebenfalls um eine Schaltung mit nur einer ZF Stufe
handelt.
Weitere (Kauf-)Argumente für dieses Gerät:
Das Kaufargument für die potentiellen Kunden des Olympia 405 W wird
tatsächlich eher die einfache Bedienung des Gerätes ohne lästige
Sucherei gewesen sein, um es so bequem wie möglich zu haben da man gar
acht Sender ohne aufwendige Suche praktisch auf Knopfdruck an der Hand
hatte. (Vergleiche die frühe Tastensenderwahl bei TV Geräten im
Deutschland der Wirtschaftswunderzeit im Vergleich zu den
obligatorischen Trommel- und Abstimmtuner selbst bis in die 1980er Jahre
in den USA.)
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Bild: Die Vollautomat Waschmaschine und das
vollautomatische Getriebe im Auto kamen erst später. Deutsches
Trachtentreiben zu Friedenszeiten am SACHSENWERK Werbeblatt zum
Olympia 405W. Der Hinweis auf die Drahtfunktauglichkeit deuten aber
schon auf die zukünftige Kriegssituation hin!
Der zitierte „Radio-Händler“ H.15, 1939 führt eine heute nicht mehr tragbare Argumentation an, wonach das Gerät „der ideale Fernempfänger für die Frau darstellt, da diese damit spielen könne, ohne es begreifen zu wollen“ .......
Die explizit ausgewiesene Tauglichkeit zum „Fernempfänger“ mit nur
einer ZF-Stufe stelle ich aber in Frage.
Dem Argument der einfachen Bedienung wird aber nicht nur „die Frau“
erlegen sein.
Inwieweit sich Käufer vom Vorteil der acht einwandfrei eingestellten
„Sofortsender“ aber mitunter vielleicht sogar eher bevormundet
gefühlt haben mögen wäre in der Rückblende von Interesse.
Dies im Zusammenhang mit der Klage einschlägiger Stellen aus dem April
1939, wonach die Deutsche Bevölkerung selbst auf dem Lande eher nach
leistungsstärkeren Rundfunkempfängern mit KW-Teil fragt denn nach den
billigen Volksempfängern (ohne KW-Teil; anm.) [10].
Das die Kurzwellen Sendersuche und Abstimmung nebst eingeschränkter
Tonqualität ein mehr an Bedienungsaufwand abverlangte, wird erneut im
Artikel „Der Wunsch nach einer Kurzwellenskala“ in der
>Funkschau
April 1939 Heft 14 S.111ff< mit den beschriebenen
Defiziten selbst bei Großsupern erörtert, was bei offizieller Ächtung
dieses Themas unterlassen worden wäre.
Ermöglichte doch gerade der Rundfunk im Allgemeinen, und der
Kurzwellenteil im Besonderen einen geistigen Zusammenschluß aller
Deutschen Bürger auch jenseits der politisch gezogenen Grenzen zu einem
einheitlichen „Volkskörper“.
Ein weiteres Argument für die Anschaffung gerade dieser Type könnte
auch in bestimmten Orten die Möglichkeit gewesen sein eben nur dieses
Modell bei Bezugsschein-Rationierung als neues Gerät zu erhalten -
siehe oben.
Der SACHSENWERK Olympia 405 W aus der Sicht der Verordnung:Die Verordnung zum Thema „Feindsender“:
Die Verordnung bezieht sich auf den Terminus „ausländischer Sender“
die das Abhören aller nicht dem Deutschen Reich und den Verbündeten
unterstellten Ländern und deren Sendungen verbot. Umgangssprachig auch
als „Feindsender“ bezeichnet.
Wie der Hitler-Stalin Pakt ab August 1939 in dieses Schema passen soll,
wo Radio Moskau verboten war bleibt dabei neben diversen anderen
Anachronismen unbeantwortet.
In der Benutzerpraxis konnte also ein halbwegs versierter Hobbybastler
die Abstimmung zugunsten eines „dem Reich fremden Senders“ ändern.
Dies aber mit dem Nachteil, das im Fall einer Kontrolle oder auch nur
durch neugierigen „Tastenscan“ eines Besuchers sein Tun aufgeflogen
wäre.
Benutzer herkömmliche
abstimmbarer Radios konnten sich hier besser schützen
indem obligatorisch und penibel darauf geachtet wurde nach dem
verbotenem Tun wieder zurück auf den Deutschlandsender o.ä. zu drehen.
(Vergleiche mit der „Chef-Taste“ am PC J
).
Gefeit vor verbotenem Tun war man aber auch mit dem
OLYMPIA 405W nicht wenn
sich die Frontlage zu ungunsten des Reichs geändert hat.
Die Tastenbelegung „Paris“ als Beispiel würde ab August 1944 den
Gerätebesitzer als Indiz eines Rechtsbruches ausgelegt werden können.
(Ein tatsächliches Hören ist damit ja noch nicht nachgewiesen)
Tabelle: Die von der Reichsregierung freigegebenen
Mittelwellen & Langwellen Rundfunksender,
die abgehört werden dürfen, und damit ausdrücklich vom Abhörverbot
der Auslandssender - alias Feindsender ausgenommen waren; Zeitzuordnung
~vor dem Juni 1944.
Die „juristische“ Interpretation der Verordnung
Zum Reichsgesetzblatt ist juristisch das Detail interessant wonach in §1
„das absichtliche Abhören“ .... sanktioniert wird.
Mehr schon in den Fokus kommt der § 5, wonach die Strafverfolgung
nur auf Antrag! der Staatspolizei stattfindet.
Ich verstehe dies so, das eine Anzeige z.B. im Rahmen einer Denunziation
bei der örtlichen Polizei in der Folge an die Gestapo weitergeleitet
wurde und diese nach eigenem Gutdüngten „gemäß §“ zu verfahren
hatte oder die Freiheit hatte dies auch nicht zu tun ? und der Fall ad
acta wenn überhaupt gelegt werden konnte. Das ganze also eine
Ermessensangelegenheit des zuständigen Bearbeiters wurde.
Den rechtsfreien Raum und die Willkür der Organe insbesondere ab dem
sich abzeichnenden Zusammenbruch lassen wir außen vor ohne tiefer in
die Materie vorzustoßen da letztlich alles nach heutigem Verständnis
nicht rechtsstaatlich aufgebaut war.
Das Thema wird weiters auf Wikipedia mit umfangreicher Literaturangabe
ausgeführt. Die Häufigkeit und die Bedeutung des Straftatbestandes im
Verhältnis zur Behandlung in der Nachkriegserinnerung wird angesichts
der verhältnismäßig geringen Zahl der tatsächlich verurteilten oder
gar zum Tode verurteilten Hörer in der Erinnerung der betroffenen
Generationen nach Ansicht des Autors überproportional verklärt.
Für den Zeitraum April 1940 bis März 1941 wurden 1.496 Strafverfahren gegen Schwarzhörer eingeleitet und 1.231 Personen rechtskräftig verurteilt. Darunter 26 (!) zu Gefängnisstrafen bis zu 4 Monaten und 1.200 zu Geldstrafen bis zu 300 Reichsmark [14]. Obiges Zahlen dokumentieren sehr gut den Stand VOR dem Ostfeldzug 1941 gegen Rußland. Im Juni 1940 werden für das Großdeutsche Reich 14.882.496 Rundfunkteilnehmer gemeldet [15]. Der Anteil der Personen die innerhalb eines Jahres demgemäß mit der behördlichen Verfolgung wegen Schwarzhörens konfrontiert war beträgt also 0,1 Promille der Rundfunkteilnehmer. Nimmt man mehrere Nutzer pro Gerät/Teilnehmermeldung an an reduziert sich der Anteil nochmals. Die Zahl derer die real wegen Feindsender Hörens bzw. Rundfunkverbrechen erfasst worden sind wird noch geringer sein. Die Zahl belegt einmal mehr, das es mehr die psychologische
Komponente des Verbots und die Erinnerung daran bis zur Gegenwart höher
einzuschätzen ist denn der tatsächliche
Straftatbestand. Keinesfalls will dieser Beitrag die Konsequenzen für die Betroffenen verharmlosen:
Bild: Einmal haben wir für 1944 auf dem Gebiet des "Protektorat Böhmen und Mähren" den Nachweis der Verurteilung zur Todesstrafe wegen technischer Manipulationen an mehreren Radiogeräten um Kurzwellenemfang und damit das Hören ausländischer Sender zu ermöglichen. Quelle: Wikipedia-Gemeinfrei Bild:
Todesurteil 1942 in VERBINDUNG mit Rundfunkverbrechen 1941 berichtete die Zeitschrift „Der Rundfunkhändler“, bisher
„Der Radiohändler“ (das offizielle Organ des deutschen
Rundfunkhandels) unter dem Titel „Rundfunkverbrechen“ folgendes:
Etwas „gestoßen“ habe ich mich mit der Weitergabe von Hörensagen
am Schluss des GFGF Beitrages, wonach „vom Onkel des...“ eine
Strafverfolgung wiedergegeben wird.
Da hier die Feinheit, ob tatsächlich eine Verurteilung wegen des
absichtlichen Hörens oder eben nach § 3 die Weitergabe solcher Inhalte
ausschlaggebend waren leider fehlt, und eine Zuordnung/Auswertung dieser
Delikte erschwert und damit das Aufkommen selbiger Berichte mehr und
mehr verklärt werden wäre eine sachliche Faktenprüfung sinnvoll.
Das bereits 1933 kurz nach der Machtergreifung gegen Radio Moskau
gewettert wurde mit dem Titel „Radio Moskau Hörer kommen ins KZ“
sei hier ebenfalls erwähnt.
Jedoch war mangels entsprechender Erlässe und Verordnungen nicht das
Abhören an sich verboten sondern „nur“ der damit einhergehende
Zusammenschluss der oppositionellen Kräfte. Ansonsten blieb es
lediglich bei der sozialen Ächtung derer die diesem Treiben nachgingen
sowie dem psychologischen Nachdruck auf die Eigenverantwortung des
Hörers sich durch solchen Schmutz und Unrat nicht vergiften zu lassen.
Bild:„Radio Moskau Hörer kommen ins KZ“
Zeitungsbericht aus Frankfurter Zeitung, 22. September 1933
In diesem Zusammenhang sei auch ein Teilauszug von
Schellack-
& Radiolegende Günther Schifter/Wien zitiert, der
sein Radio, mit dem er tatsächlich auch seine beliebten ausländischen
Jazzsendungen respektive „entarteter Musik“ abhörte zur Polizei
bzw. GESTAPO abliefern musste und dort dieses "mechanisch" unbrauchbar gemacht wurde.
Anlass dazu war eine Denunziation durch seinen Englisch Lehrer der ein
glühender Nazi gewesen war. [17]
In eine ähnliche Kerbe, ebenfalls das Thema "Feindsender hören" bereits ausweitend, schlug das Schicksal des Jazz begeisterten Hamburgers Günter Discher [18], der zudem mitsamt dem auf Kurzwelle aufkommenden Fading Lieder auf Schallfolie aufgezeichnet und zudem veräußert hat. Auch sonst war das Verhalten dieser vom Gleichschritt der Zeit abgekoppelten Gruppe für jene Zeit eher als "Auffällig" zu betrachten.
Auch hier war aber nicht das Rundfunkvergehen ausschlaggebend gewesen,
sondern „nur“ eine Begleiterscheinung, da er sich nebst
anderen, sich als „Schlurf“ auch „Swing Jugend“ genannt dem
rigiden System gegenüber teils auch frech outete und diese Gruppe als
die Volksgemeinschaft schädigend von den Behörden zeitweise drakonisch
verfolgt worden ist.
Im Web dokumentiert ist auch die
mit Tod sanktionierte Manipulation am behördlich stillgelegten
KW-Bereich von Rundfunkempfängern die von den „Tätern“ wieder
reaktiviert wurde.
Ebenso liegt dem Autor ein Dokument zur Beschlagnahme eines Rundfunkempfängers
mit zugesichertem Wertausgleich durch das Reich im Februar 1945
zugunsten eines Dritten Nutznießers vor.
Exkurs 1 in die Nachkriegszeit und nicht im Zusammenhang des
Dritten Reichs: Von Fachkreisen abgesehen hat
es auch kaum eine breitere Ablehnung zur 26,1 MHz Beschränkung bei in
Deutschland verkauften KW Empfängern gegeben, oder dem Verbot das
UKW-OIRT Band, Flugfunk etc. zu empfangen bis in den 1990er Jahren
auch hier eine Liberalisierung stattfand.
Exkurs 2:
§3 bietet zukünftigen Forschungsstoff, da in Ausübung des Dienstes
(bei Wehrmacht, Luftwaffe etc.) reichsfremde Sender gehört werden
konnten und deren Programminhalte auch ungewollt Einfluss auf die
private Einstellung des Diensthabenden nehmen konnte.
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Die Wehrmacht gab auch umfangreiche Lehrunterlagen für Berufe heraus,
die soweit ich es verstehen konnte parallel oder als Bestandteil der
Soldatischen und/oder Offiziersausbildung studiert und möglicherweise
mit einer Prüfung und damit einer weiteren beruflichen Qualifikation
abgeschlossen werden konnten. Bisher habe ich zu dem Thema noch keine
Literatur ausmachen können.
Nachtrag: 10/2011: Literatur zum Thema ist auszugsweise bekannt geworden wie die Lehrgänge als Soldatenbriefe für die Berufsförderung aus etwa Oktober 1940, also dem 2. Kriegsjahr: Ebenso interessant wäre auch dieses Thema, und das mit der bekannten Ausstellung bitte nicht verwechseln: Verbrechen IN der Wehrmacht, bezogen auf strafrechtlich relevante Tatbestände begangen innerhalb der drei Waffengattungen an Kameraden und Vorgesetzten. Exkurs Ende. * Nachtrag 1/2011: Eine Fernsehdokumentation, die u.a. das Schicksal des deutsch-jüdischen Auswanderers Maximilian Ebel Jahrgang 1919 beleuchtete, verwies auf dessen "Fehler" bei der US-Militär-Musterung, die noch vor seiner Einbürgerung stattfand angegeben zu haben er möchte nicht gegen Deutschland kämpfen müssen sondern an der Pazifik Front eingesetzt werden. Es folgte eine Beobachtung durch das FBI, und später im September 1942 eine Hausdurchsuchung und eine Internierung die er mit vielen anderen Deutschen in den USA teilte. Sein Radio mit Kurzwellenteil der ihm sprachlichen und kulturellen Kontakt zur alten Heimat ermöglichte wurde beschlagnahmt [14]. Soweit zur allfälligen Handhabe mit Kurzwellenradios in Demokratien während der Kriegszeit.
Quellen & Bildnachweis:
© 9/2010, 2/2011 & 10/2011, Überarbeitet 10/2024 W. Scheida/Wien zu www.scheida.at/scheida/televisionen.htm gehörend Überarbeitet: 8/2024
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