Radio im Dritten Reich - Ausländische Radiosender hören im Dritten Reich

Am Beispiel des SACHSENWERK Olympia 405W

 

Inhalt:

  Ein Beitrag am Beispiel der
·        Technik eines speziellen Rundfunkempfängers, sowie einer
·        „juristischen“ Betrachtung hinsichtlich dem Verbot des hörens ausländischer Sender im Dritten Reich.
 

Abgrenzung:

Die Volksempfänger sowie Geradeausempfänger – die lediglich einen Teil des deutschen Geräteparks darstellten werden hier NICHT behandelt.

Erinnerungsschild zum Aufstecken um nicht falsch im Sinne der damaligen Politik zu handel!

Bild: Erinnerungsschild zum Aufstecken beim Senderabstimmknopf um nicht falsch im Sinne der damaligen Politik zu handel! Die Handhabung wird lesbar beim Draufklicken!
 

Einleitung:

Das Magazin >Funkgeschichte< der GFGF brachte in der Ausgabe Heft 192 August/September 2010 einen Artikel über den SACHSENWERK Olympia 405 W [19] mit dem Untertitel

„Das kontrollierbare Radio“

Da diese Art von Rundfunkgeräten mit nur Festsendertasten ohne einer Abstimmmöglichkeit eine „Besonderheit“ oder gar etwas einzigartiges darstellt, las ich ihn wohl etwas kritischer als ich dies bei „herkömmlichen“ Geräten zu tun pflege.
 
 
Herkömmlich beziehe ich hier auf Geräte mit einem individuell zu bedienenden Abstimmorgan für die Senderwahl, auch als Ergänzung zu Festsendertasten bei diversen Großsuper.
 

Der SACHSENWERK Olympia 405 W mit Festsenderwahltasten:

 
 Sachsenwerk Olympia 405W 
 
Bild: SACHSENWERK Olympia 405 W
Bildnachweis: © SACHSENWERK Werbeblatt;
Anklicken für weitere Prospektvariante!
 
 
Der SACHSENWERK Olympia 405 W hat, und hier wiederhole ich zugegebenermaßen schon die bekannte Literatur wie unten angeführt, ausschließlich acht fest abgestimmte Frequenzen = Festsender die per Drucktasten, davon die ersten beiden für die Langwelle wie u.a. dem Deutschlandsender reserviert, abgerufen werden können.
 
 Aggregat aus dem Sachsenwerk Olympia 405 W
 
Bild: Aggregat aus dem SACHSENWERK Olympia 405 W 
© Bildnachweis Bastelbriefe 1939, Sammlung GFGF-Archiv RM.org ID = 791306
 
Eine Änderung der Frequenzen wird in der Regel vom Radiohändler durchgeführt worden sein der womöglich auch die Erstaufstellung nach dem Kauf vorgenommen hat.

Abstimmmöglichkeiten je Festsendertaste

Bild: Abstimmmöglichkeiten/Frequenzbänder je Festsendertaste
 
Die Abstimmschrauben des Spulenaggregats sind nach Abnahme der dafür vorgesehenen Abdeckung am Boden zugänglich. Da jeweils die Oszillator- und Vorkreisinduktivität auf gleicher Achse liegend synchron betätigt werden ist eine Einstellung auf einen neuen bzw. anderen Sender durch einen technisch halbwegs begabten Radiobesitzer mit einem einfachen Schraubendreher durchaus denkbar. Messgeräte sind hiezu nicht erforderlich. Es wird nur darauf zu achten gewesen sein die Abstimmschrauben an den jeweiligen Band enden nicht zu überdrehen um die inneren Kerngewinde nicht zu beschädigen.
 
 
Abdeckblende am Geräteboden mit (beschrifteter) Zuordnung der Kreise am Sachsenwerk Olympia 405 W  
 
Bild: Abdeckblende am Geräteboden mit (beschrifteter) Zuordnung der Kreise am SACHSENWERK Olympia 405 W
 
 
 
Einige direkte wie auch indirekte Aussagen im netten Funkgeschichte Beitrag von GFGF Mitglied und Autor Herrn Melloni, der mir nach Kontaktaufnahme über die GFGF freundlicherweise auch ergänzendes Material zukommen hat lassen möchte ich hier abseits vom technischen Teil des Artikels hinterfragen.
Was ich aber um Missverständnissen vorzubeugen lediglich als vertiefende Ergänzung bzw. Zusammenfassung zu dem Artikel wie auch diversen Threads in Foren einschließlich der des RM.org verstanden wissen will:
 
Darin fand ich die Aussage 1:
 
Das Gerät (Ein Radio mit nur voreingestellten Sendern) wurde vom Reichsminister Generalfeldmarschall Göring schon ungeduldig erwartet....“
 
Zu meiner eigenen Überraschung war im Reichsgesetzblatt Teil 1 vom 7. September 1939 Nr. 169 „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“, nicht der von mir „zum Thema passend erwartete“ Reichspropagandaminister Dr. Goebbels, sondern eben Marschall Göring als Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung angeführt, der nebenbei an anderer Stelle u.a. auch das Fernsehen als Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom „Führer angehängt“ bekam.

Dort heißt es
Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen.
Vom 1. September 1939.

Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volke Schaden zuzufügen. Die Reichsregierung weiß, daß das deutsche Volk diese Gefahr kennt, und erwartet daher, daß jeder Deutsche aus Verantwortungsbewußtsein heraus es zur Anstandspflicht erhebt, grundsätzlich das Abhören ausländischer Sender zu unterlassen. Für diejenigen Volksgenossen, denen dieses Verantwortungsbewußtsein fehlt, hat der Ministerrat für die Reichsverteidigung die nachfolgende Verordnung erlassen.

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet für das Gebiet des Großdeutschen Reichs mit Gesetzeskraft:

§ 1

Das absichtliche Abhören ausländischer Sender ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Zuchthaus bestraft. In leichteren Fällen kann auf Gefängnis erkannt werden. Die benutzten Empfangsanlagen werden eingezogen.

§ 2

Wer Nachrichten ausländischer Sender, die geeignet sind, die Widerstandskraft des deutschen Volkes zu gefährden, vorsätzlich verbreitet, wird mit Zuchthaus, in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft.

§ 3

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten nicht für Handlungen, die in Ausübung des Dienstes vorgenommen werden.

§ 4

Für die Verhandlungen und Entscheidung bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind die Sondergerichte zuständig.

§ 5

Die Strafverfolgung auf Grund von §§ 1 und 2 findet nur auf Antrag der Staatspolizeistellen statt.

§ 6

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, und zwar, soweit es sich um Strafvorschriften handelt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz.

§ 7

Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 1. September 1939
Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung
Göring
Generalfeldmarschall

Der Stellvertreter des Führers
R. Heß

Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung
Frick

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers
 
 
Die im Artikel erwähnte „Erwartung“ durch Göring, respektive durch seine unterstellten Ministerien, auf ein Radio das nur Reichssender empfangen konnte vermochte ich jedoch bis dato (9/2010) nirgendwo greifbar dokumentiert finden.

{Nachtrag 2/2011: Im einem dem Thema fernstehenden Buch "Die Radarschlacht" [16/S195] heißt es im Zusammenhang mit Görings Ausführungen über die Defizite der deutschen Radartechnik: "...(der nach eigenem Geständnis) nicht einmal einen Radioapparat einstellen konnte..." was obige Aussage I neu interpretieren lässt.}

 
Das DRA verweist auf seiner Webpage zum Thema mit Datum 9/2010 daher ebenfalls auf Dr. Goebbels als den eigentlichen Urheber der Verordnung, der noch dazu im Widerstand gegen andere Minister stand da die Verordnung mangelndes Vertrauen der Regierung gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck brachte. (Originalquelle wäre zum Nachtragen)
 
Auch ist klar, daß die Verordnung(en) schon etwas früher – also durchaus auch schon vor der Funkausstellung 1939, anlässlich derer die Geräte der Saison 1939/40 vorgestellt wurden verfasst worden sein könnten.
 
Weiters sind das Gros der Superhet-Rundfunkempfänger der Saison, für den Kurzwellenempfang ausgestattet, was eine politisch gezielte Ausrichtung der Empfängerschaltungen auf Verzicht des KW-Teils nicht nachvollziehen lässt.
 
Auch beim im Preiswettbewerb stehenden TELEFUNKEN Super 944 wird eher die durch Schaltungsvereinfachung gewünschte erzielbare Preisklasse ausschlaggebend für den Wegfall des KW-Teils gewesen sein, denn eine Intervention „von oben“.
 
Wäre diese auch nur informell als „unverbindliche“ Empfehlung der Regierung an die Industrie erfolgt würde sich im Gerätepark dies auch zumindest in Ansätzen widerspiegeln was aber nicht der Fall ist. (Für die Thematik der Geradeausempfänger und Volksempfänger siehe die bereits umfassende Literatur zum Thema auf Papier und www)
 

Nachtrag von RMorg Sammlerkollegen Herrn Birkner:


"Im Eltax-Katalog 1939/40 (hat keine Jahresangabe, zeigt aber die Saisonmodelle wie im WDRG-Handbuch 1939/40) ist z.B. der Graetz 49  W/GW als "leistungsfähiger Europaempfänger angepriesen.
Der 51W/GW gar als Übersee-Super. Ingelen 540 W/GW "Ein Weltsuper",Lumophon WD/GW 302 "mit leistungsfähigem Kurzwellenteil",
Mende 153 W/GW "Der betriebssichere Europa-Empfänger", TELEFUNKEN D 750 "ein Weltsuper", Wega 249 W "Geradeaus-Fernempfänger.

Und immer wieder wird das "leistungsfähige Kurzwellenteil" betont... kurz vor dem 2.Weltkrieg!

Die 16. Deutsche Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Ausstellung Berlin war vom 28. Juli - 6. August 1939",  also knapp vier Wochen vor Kriegsausbruch zu ende.  
 
Auch der kommunizierte „Wunsch nach einer Kurzwellenskala“ in der Funkschau April 1939 Heft 14 S.111ff wirft in Kenntnis, das auch dieses Magazin „linientreue“ Schreiber hatte, kein Indiz für eine zentral gesteuerte Empfangseinschränkung auf.
 
Mehr ist von Interesse welche Verbreitung (Stückzahlen/Marktanteil) dem Gerät widerfahren ist, da Rundfunkgeräte doch ab 1939 soweit bekannt ebenfalls bezugsscheinpflichtig und damit insbesondere Superhets neu kaum zu beschaffen waren.
In diesem Zusammenhang darf auf die „Ostspende“ als einer der Quellen, in diesem Fall für gebrauchte Geräte für durch Bombenschäden betroffene Begünstigte verwiesen werden. (Verordnungsblätter vom Hauptwirtschaftsamt als Nachweis werden gesucht - Danke)
 
 
 Bezugschein für einen Rundfunk Marken-Empfänger
 
Bild: Bezugschein für einen Rundfunk Marken-Empfänger aufgelegt von der Reichsstelle – dem Reichsbeauftragten für elektrotechnische Erzeugnisse
(Ortszuordnung Schlesien, Datum unbekannt)
 

Aussage 2:

 
„Der billigste Superhet der Saison 1939/40 da Verzicht auf teure Drehkondensator Abstimmung“ [Funkschau Heft 3, 1940 zitiert im DRM Aufsatz]
 


Bild: SACHSENWERK Olympia 405 Prospektseite - Anklicken für das weitere Blatt!


Was zeigt ein Preisspiegel anhand der bei RM.org gelisteten Geräte der unteren Superhet Preisklasse? (kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
 
 

Tabelle mit Preisspiegel: Untere Klasse der Superhet-Radios der

 

Saison 1939/40 in Deutschland

Preis in RM
Bänder
 
braun bsk239f_bsk_239_f
164
MKK Batterie!
telefunken_super_944w.html
169
LM
SACHSENWERK Olympia 405 W
173
LM
saba 355w 355wp
178
LM
loewe opta opta 540w
180
LMK
mende_super_195b
185
LMK Batterie
hornyphon_prinz_40b_w135b
185
LMK Batterie
blaupunkt_5w69_5_w_69
186
LM
saba_355w_355wh
186
LM
lorenz_super_150wi
189
LMK
wega_649w
189
LMK
nora linz w69
193
LMK
tefag tefadyn 150wi
193

LMK

mende_super 195w
195
LMK
braun 4640w k
197
LMK
aeg 69wk_69_wk
198
LMK
saba_356gw_356gwp
198
LM
seibt_11w
198
LMK
siemens kammermusik_s_92w_k
198
LMK
telefunken condor_965wk
198
LMK
lorenz super_150ai
199
LMK
loewe opta_opta_2540w
200
LMK
loewe opta_opta_540gw
200
LMK
schaub weltsuper_40w_ws40w
200
LMK
 

Insgesamt sind mit 9/2010 auf RM.org 429 Deutsche Radiomodelle der Saison 1939/40 einschließlich chronologischer Unschärfen gelistet. (ohne den Herstellern der „Ostmark“ etc.)

 
Davon 367 Modelle = 85,5 % als Superhet, wobei davon lediglich 12 Superhet Modelle = 3,3 % reine LW & MW Modelle sind!
 
Wie erkennbar, ist „die Luft“ im Segment unter 200 RM relativ dünn. Preisgünstigere Geräte unter der RM 180,- Klasse sind zudem durch Verzicht auf Abstimm- & ZF Kreise erkauft, bzw. ist es ein Batteriegerät.
 
Die Aussage aus der Funkschau Heft 3, 1940, zitiert im DRM Aufsatz zum Gerät, wonach der SACHSENWERK Olympia 405 W der billigste Superhet war stimmt damit aber nicht, noch dazu es sich beim 405 W wie auch beim TELEFUNKEN ebenfalls um eine Schaltung mit nur einer ZF Stufe handelt.
 

Weitere (Kauf-)Argumente für dieses Gerät:

 
Das Kaufargument für die potentiellen Kunden des Olympia 405 W wird tatsächlich eher die einfache Bedienung des Gerätes ohne lästige Sucherei gewesen sein, um es so bequem wie möglich zu haben da man gar acht Sender ohne aufwendige Suche praktisch auf Knopfdruck an der Hand hatte. (Vergleiche die frühe Tastensenderwahl bei TV Geräten im Deutschland der Wirtschaftswunderzeit im Vergleich zu den obligatorischen Trommel- und Abstimmtuner selbst bis in die 1980er Jahre in den USA.)

 
Bild: Die Vollautomat Waschmaschine und das vollautomatische Getriebe im Auto kamen erst später. Deutsches Trachtentreiben zu Friedenszeiten am SACHSENWERK Werbeblatt zum Olympia 405W. Der Hinweis auf die Drahtfunktauglichkeit deuten aber schon auf die zukünftige Kriegssituation hin!

Der zitierte „Radio-Händler“ H.15, 1939 führt eine heute nicht mehr tragbare Argumentation an, wonach das Gerät „der ideale Fernempfänger für die Frau darstellt, da diese damit spielen könne, ohne es begreifen zu wollen“ .......
 
Die explizit ausgewiesene Tauglichkeit zum „Fernempfänger“ mit nur einer ZF-Stufe stelle ich aber in Frage.
 
Dem Argument der einfachen Bedienung wird aber nicht nur „die Frau“ erlegen sein.
 
Inwieweit sich Käufer vom Vorteil der acht einwandfrei eingestellten „Sofortsender“ aber mitunter vielleicht sogar eher bevormundet gefühlt haben mögen wäre in der Rückblende von Interesse.
 
Dies im Zusammenhang mit der Klage einschlägiger Stellen aus dem April 1939, wonach die Deutsche Bevölkerung selbst auf dem Lande eher nach leistungsstärkeren Rundfunkempfängern mit KW-Teil fragt denn nach den billigen Volksempfängern (ohne KW-Teil; anm.) [10].
 
Das die Kurzwellen Sendersuche und Abstimmung nebst eingeschränkter Tonqualität ein mehr an Bedienungsaufwand abverlangte, wird erneut im Artikel „Der Wunsch nach einer Kurzwellenskala“ in der >Funkschau April 1939 Heft 14 S.111ff< mit den beschriebenen Defiziten selbst bei Großsupern erörtert, was bei offizieller Ächtung dieses Themas unterlassen worden wäre.
 
Ermöglichte doch gerade der Rundfunk im Allgemeinen, und der Kurzwellenteil im Besonderen einen geistigen Zusammenschluß aller Deutschen Bürger auch jenseits der politisch gezogenen Grenzen zu einem einheitlichen „Volkskörper“.
 
Ein weiteres Argument für die Anschaffung gerade dieser Type könnte auch in bestimmten Orten die Möglichkeit gewesen sein eben nur dieses Modell bei Bezugsschein-Rationierung als neues Gerät zu erhalten - siehe oben.
  
 

Der SACHSENWERK Olympia 405 W aus der Sicht der Verordnung:

 

Die Verordnung zum Thema „Feindsender“:

 
Die Verordnung bezieht sich auf den Terminus „ausländischer Sender“ die das Abhören aller nicht dem Deutschen Reich und den Verbündeten unterstellten Ländern und deren Sendungen verbot. Umgangssprachig auch als „Feindsender“ bezeichnet.
 
Wie der Hitler-Stalin Pakt ab August 1939 in dieses Schema passen soll, wo Radio Moskau verboten war bleibt dabei neben diversen anderen Anachronismen unbeantwortet.
 
 
In der Benutzerpraxis konnte also ein halbwegs versierter Hobbybastler die Abstimmung zugunsten eines „dem Reich fremden Senders“ ändern. Dies aber mit dem Nachteil, das im Fall einer Kontrolle oder auch nur durch neugierigen „Tastenscan“ eines Besuchers sein Tun aufgeflogen wäre.
 
Benutzer herkömmlicher Abstimmradios konnten sich hier besser schützen indem obligatorisch und penibel darauf geachtet wurde nach dem verbotenem Tun wieder zurück auf den Deutschlandsender o.ä. zu drehen. (Vergleiche mit der „Chef-Taste“ am PC J ).
 
Gefeit vor verbotenem Tun war man aber auch mit dem 405 W nicht wenn sich die Frontlage zu ungunsten des Reichs geändert hat.
 
Die Tastenbelegung „Paris“ als Beispiel würde ab August 1944 den Gerätebesitzer als Indiz eines Rechtsbruches ausgelegt werden können. (Ein tatsächliches Hören ist damit ja noch nicht nachgewiesen)
  
Zeitzuordnung ~vor dem Juni 1944
 
Tabelle: Die von der Reichsregierung freigegebenen Mittelwellen & Langwellen Rundfunksender, die abgehört werden dürfen, und damit ausdrücklich vom Abhörverbot der Auslandssender - alias Feindsender ausgenommen waren; Zeitzuordnung ~vor dem Juni 1944.
 

Die „juristische“ Interpretation der Verordnung

 
 
Zum Reichsgesetzblatt ist juristisch das Detail interessant wonach in §1 „das absichtliche Abhören“ .... sanktioniert wird.
 
Mehr schon in den Fokus kommt der § 5, wonach die Strafverfolgung nur auf Antrag! der Staatspolizei stattfindet.
 
Ich verstehe dies so, das eine Anzeige z.B. im Rahmen einer Denunziation bei der örtlichen Polizei in der Folge an die Gestapo weitergeleitet wurde und diese nach eigenem Gutdüngten „gemäß §“ zu verfahren hatte oder die Freiheit hatte dies auch nicht zu tun ? und der Fall ad acta wenn überhaupt gelegt werden konnte. Das ganze also eine Ermessensangelegenheit des zuständigen Bearbeiters wurde.
 
Den rechtsfreien Raum und die Willkür der Organe insbesondere ab dem sich abzeichnenden Zusammenbruch lassen wir außen vor ohne tiefer in die Materie vorzustoßen da letztlich alles nach heutigem Verständnis nicht rechtsstaatlich aufgebaut war.
 
Das Thema wird weiters auf Wikipedia mit umfangreicher Literaturangabe ausgeführt. Die Häufigkeit und die Bedeutung des Straftatbestandes im Verhältnis zur Behandlung in der Nachkriegserinnerung wird angesichts der verhältnismäßig geringen Zahl der tatsächlich verurteilten oder gar zum Tode verurteilten Hörer in der Erinnerung der betroffenen Generationen nach Ansicht des Autors überproportional verklärt.

Für den Zeitraum April 1940 bis März 1941 wurden 1.496 Strafverfahren gegen Schwarzhörer eingeleitet und 1.231 Personen rechtskräftig verurteilt. Darunter 26 (!) zu Gefängnisstrafen bis zu 4 Monaten und 1.200 zu Geldstrafen bis zu 300 Reichsmark [14].

Obiges Zahlen dokumentieren sehr gut den Stand VOR dem Ostfeldzug 1941 gegen Rußland. Im Juni 1940 werden für das Großdeutsche Reich 14.882.496 Rundfunkteilnehmer gemeldet [15]. 

Der Anteil der Personen die innerhalb eines Jahres demgemäß mit der behördlichen Verfolgung wegen Schwarzhörens konfrontiert war beträgt also 0,1 Promille der Rundfunkteilnehmer. Nimmt man mehrere Nutzer pro Gerät/Teilnehmermeldung an an reduziert sich der Anteil nochmals. Die Zahl derer die real wegen Feindsender Hörens bzw. Rundfunkverbrechen erfasst worden sind wird noch geringer sein. 

Die Zahl belegt einmal mehr, das es mehr die psychologische Komponente des Verbots und die Erinnerung daran bis zur Gegenwart höher einzuschätzen ist denn der tatsächliche Straftatbestand.   

Keinesfalls will dieser Beitrag die Konsequenzen für die Betroffenen verharmlosen:

Einmal haben wir auf dem Gebiet des "Protektorat Böhmen und Mähren" den Nachweis der Verurteilung zur Todesstrafe wegen technischer Manipulationen an mehreren Radiogeräten um Kurzwellenemfang und damit das Hören ausländischer Sender zu ermöglichen.

Bild: Einmal haben wir für 1944 auf dem Gebiet des "Protektorat Böhmen und Mähren" den Nachweis der Verurteilung zur Todesstrafe wegen technischer Manipulationen an mehreren Radiogeräten um Kurzwellenemfang und damit das Hören ausländischer Sender zu ermöglichen. Quelle: Wikipedia-Gemeinfrei

Todesurteil 1942 in VERBINDUNG mit Rundfunkverbrechen

 Bild: Todesurteil 1942 in VERBINDUNG mit Rundfunkverbrechen

1941 berichtete die Zeitschrift „Der Rundfunkhändler“, bisher „Der Radiohändler“ (das offizielle Organ des deutschen Rundfunkhandels) unter dem Titel „Rundfunkverbrechen“ folgendes:
Das Hamburger Tagblatt und die Frankfurter Zeitung berichten über Strafen, die in letzter Zeit wegen Abhörens ausländischer Sender von dem Sondergericht gefällt wurden:
„Der am 24. Mai 1892 in Nürnberg geborene Johann Wild ist hingerichtet worden.
Das Sondergericht Nürnberg- Fürth hat ihn wegen Abhörens und Verbreitens ausländischer Rundfunkmeldungen zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte* verurteilt.
Wenzl Stowasser aus Altrohlau zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenverlust –
Franz Pelikan aus Wien zu sechs Jahren Zuchthaus –
Herbert Strittle aus Magdeburg zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenverlust –
Josef Mihlan aus Schneidemühl zu vier Jahren Zuchthaus –
Alfred Kern aus Erlpruth (Kreis Kosten) in Posen zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrenverlust –
Josef Fuchs aus Schwientochlowitz erhielt vom Sondergericht Kattowitz vier Jahre Zuchthaus.“

*Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestand in der Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechtes, der öffentlichen Titel und Ämter, u.s.w. und durfte nur über Staatsbürger des „Altreiches“ verhängt werden. [20]


Mehr wird die Bequemlichkeit den brauchbar bis gut empfangbaren Ortssender zugunsten der Suche nach dem Verbotenen und der etwas Geschick fordernden „mühevollen“ Rückkehr zum Ausgangssender sowie die selbstauferlegte Hördisziplin der Bevölkerung die Häufigkeit dieses Vergehens zumindest bis zur immer deutlicher abzeichnenden Wende und des Zusammenbruchs dezimiert haben.
 
Etwas „gestoßen“ habe ich mich mit der Weitergabe von Hörensagen am Schluss des GFGF Beitrages, wonach „vom Onkel des...“ eine Strafverfolgung wiedergegeben wird.
 
Da hier die Feinheit, ob tatsächlich eine Verurteilung wegen des absichtlichen Hörens oder eben nach § 3 die Weitergabe solcher Inhalte ausschlaggebend waren leider fehlt, und eine Zuordnung/Auswertung dieser Delikte erschwert und damit das Aufkommen selbiger Berichte mehr und mehr verklärt werden wäre eine sachliche Faktenprüfung sinnvoll. 
 
Das bereits 1933 kurz nach der Machtergreifung gegen Radio Moskau gewettert wurde mit dem Titel „Radio Moskau Hörer kommen ins KZ“ sei hier ebenfalls erwähnt.
Jedoch war mangels entsprechender Erlässe und Verordnungen nicht das Abhören an sich verboten sondern „nur“ der damit einhergehende Zusammenschluss der oppositionellen Kräfte. Ansonsten blieb es lediglich bei der sozialen Ächtung derer die diesem Treiben nachgingen sowie dem psychologischen Nachdruck auf die Eigenverantwortung des Hörers sich durch solchen Schmutz und Unrat nicht vergiften zu lassen.
 
 Radio im Dritten-Reich Radio-Moskau Verbot
 
 
Bild:„Radio Moskau Hörer kommen ins KZ“
Zeitungsbericht aus Frankfurter Zeitung, 22. September 1933
 
IIn diesem Zusammenhang sei auch ein Teilauszug von Schellack- & Radiolegende Günther Schifter/Wien zitiert, der sein Radio, mit dem er tatsächlich auch seine beliebten ausländischen Jazzsendungen respektive „entarteter Musik“ abhörte zur Polizei bzw. Gestapo abliefern musste und dort dieses "mechanisch" unbrauchbar gemacht wurde. Anlass dazu war eine Denunziation durch seinen Englisch Lehrer der ein glühender Nazi gewesen war. [17]

In eine ähnliche Kerbe, ebenfalls das Thema "Feindsender hören" bereits ausweitend, schlug das Schicksal des Jazz begeisterten Hamburgers Günter Discher [18], der zudem mitsamt dem auf Kurzwelle aufkommenden Fading Lieder auf Schallfolie aufgezeichnet und zudem veräußert hat. Auch sonst war das Verhalten dieser vom Gleichschritt der Zeit abgekoppelten Gruppe für jene Zeit eher als "Auffällig" zu betrachten.  /div>

 
Auch hier war aber nicht das Rundfunkvergehen ausschlaggebend gewesen, sondern „nur“ eine Begleiterscheinung, da er sich nebst anderen, sich als „Schlurf“ auch „Swing Jugend“ genannt dem rigiden System gegenüber teils auch frech outete und diese Gruppe als die Volksgemeinschaft schädigend von den Behörden zeitweise drakonisch verfolgt worden ist.
 
Im Web dokumentiert ist auch die mit Tod sanktionierte Manipulation am behördlich stillgelegten KW-Bereich von Rundfunkempfängern die von den „Tätern“ wieder reaktiviert wurde.
 
Ebenso liegt dem Autor ein Dokument zur Beschlagnahme eines Rundfunkempfängers mit zugesichertem Wertausgleich durch das Reich im Februar 1945 zugunsten eines Dritten Nutznießers vor.
 
 
Exkurs 1 in die Nachkriegszeit und nicht im Zusammenhang des Dritten Reichs: Von Fachkreisen abgesehen hat es auch kaum eine breitere Ablehnung zur 26,1 MHz Beschränkung bei in Deutschland verkauften KW Empfängern gegeben, oder dem Verbot das UKW-OIRT Band, Flugfunk etc. zu empfangen bis in den 1990er Jahren auch hier eine Liberalisierung stattfand.
 
 
Exkurs 2:
§3 bietet zukünftigen Forschungsstoff, da in Ausübung des Dienstes (bei Wehrmacht, Luftwaffe etc.) reichsfremde Sender gehört werden konnten und deren Programminhalte auch ungewollt Einfluss auf die private Einstellung des Diensthabenden nehmen konnte.
_____________________________________
 
Die Wehrmacht gab auch umfangreiche Lehrunterlagen für Berufe heraus, die soweit ich es verstehen konnte parallel oder als Bestandteil der Soldatischen und/oder Offiziersausbildung studiert und möglicherweise mit einer Prüfung und damit einer weiteren beruflichen Qualifikation abgeschlossen werden konnten. Bisher habe ich zu dem Thema noch keine Literatur ausmachen können.

Nachtrag: 10/2011: Literatur zum Thema ist auszugsweise bekannt geworden wie die Lehrgänge als Soldatenbriefe für die Berufsförderung aus etwa Oktober 1940, also dem 2. Kriegsjahr:

 Wehrmacht Soldatenbriefe Berufsfoerderung

 

Ebenso interessant wäre auch dieses Thema, und das mit der bekannten Ausstellung bitte nicht verwechseln: Verbrechen IN der Wehrmacht, bezogen auf strafrechtlich relevante Tatbestände begangen innerhalb der drei Waffengattungen an Kameraden und Vorgesetzten. Exkurs Ende.

 

* Nachtrag 1/2011:

Eine Fernsehdokumentation, die u.a. das Schicksal des deutsch-jüdischen Auswanderers Maximilian Ebel Jahrgang 1919 beleuchtete, verwies auf dessen "Fehler" bei der US-Militär-Musterung, die noch vor seiner Einbürgerung stattfand angegeben zu haben er möchte nicht gegen Deutschland kämpfen müssen sondern an der Pazifik Front eingesetzt werden.

Es folgte eine Beobachtung durch das FBI, und später im September 1942 eine Hausdurchsuchung und eine Internierung die er mit vielen anderen Deutschen in den USA teilte. Sein Radio mit Kurzwellenteil der ihm sprachlichen und kulturellen Kontakt zur alten Heimat ermöglichte wurde beschlagnahmt [14].  Soweit zur allfälligen Handhabe mit Kurzwellenradios in Demokratien während der Kriegszeit.  

  

Quellen & Bildnachweis:

 
  1. Bilder: RM.org & Digitalarchiv Scheida
  2. Magazin >Funkgeschichte< der GFGF, Ausgabe Heft 192 August/September 2010 Untertitel „Das kontrollierbare Radio“
  3. RM.org Preistabelle und allg. Recherche
  4. DRM/AV Deutsches Rundfunkmuseum Berlin, Radiokatalog Nr. 3 – 1994 39 SW 02 H 
  5. D - Reichsgesetzblatt Teil 1 vom 7. September 1939 Nr. 169 „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“
  6. Beispiel eines Urteils, dem Merkkarton und mehr  
  7. Tabelle der erlaubten Radiosender im Dritten Reich vor ~ Juni 1944 die keinem Abhörverbot unterlagen.
  8. Bezugschein für einen Rundfunk Marken-Empfänger aufgelegt von der Reichsstelle – dem Reichsbeauftragten für elektrotechnische Erzeugnisse
  9. Funkschau April 1939 Heft 14 S.111ff
  10. Wikipedia - Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen
  11. Der Volksempfänger, Mythos und Wirklichkeit
  12. Druckknopfabstimmung bei frühen Radios auf RM.org
  13. TV Doku D Phönix 18.12.2010, "Deutsche in Amerika" Teil 4/4
  14. D-Funkschau Juli 1941, Heft 7, S. 102 
  15. http://www.fernsehmuseum.info/geschichte-des-rundfunks.html
  16. Buch "Die Radarschlacht", Autor: Niehaus, 1977 1. Auflage S195
  17. Mitschrift aus TV Doku >Schlurf – Im Swing gegen den Gleichschritt< (mit einem Lokalaugenschein durch G.S. an den Orten seiner Verfolgung; 2007, gesehen 9/2010 & 10/2011) siehe auch Nachtrag * 
  18. TV Doku "Die Unwertigen" ausgestrahlt 7/2011
  19.  http://www.radiomuseum.org/r/sachsenwer_olympia_405w.html
  20. Radiobote, Jg.2. Heft 10 Seite 25

© 9/2010,  2/2011 & 10/2011 W. Scheida/Wien

zu www.scheida.at/scheida/Televisionen.htm gehörend

(C) September 2010 by W.S.

Überarbeitet: